Regulations
ARTISTS FOR A BETTER FUTURE is constructed as “Gemeinnützige Unternehmergesellschaft” (gUG/ haftungs-beschränkt) after German law. Founder and Managing Director is Christoph Poppen.
Members of the Board of Trustees (Kuratorium) are currently
In the following are listed some essential parts of the regulations in original language. The complete statutes and English translation are available on request.
Gesellschaftsvertrag
1 Firma und Sitz
Die Firma der Gesellschaft lautet: ARTISTS FOR A BETTER FUTURE gemeinnützige Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt Die Gesellschaft hat ihren Sitz in München.
2. Zweck und Gegenstand des Unternehmens
Zweck und Gegenstand des Unternehmens sind
a) die Förderung der Jugendhilfe (z.B. Resozialisierungsmaßnahmen für Straßen- und Slum-Kinder, Verbesserung der Ausbildungssituation für Kinder und Jugendliche, Förderung von Ernährungsprogrammen oder der medizinischen Versorgung in Not leidenden Regionen)
b) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (z.B. Förderung von Kindergärten, Schulen, Ausbildungsstätten für die Berufsausbildung sowie Stipendien für Studierende)
c) die Förderung von Kunst und Kultur (z.B. Förderung von künstlerischen Ausbildungsstätten, Musikschulen, Musik-Festivals oder Ausstellungen) d) die Förderung internationaler Gesinnung (z.B. internationaler Schul- oder Studienaustausch, Förderung freiwilliger Helfer bei internationalen Hilfsprojekten, Förderung internationaler Jugendbegegnungen wie z.B. internationaler Jugendorchester) …
3 Gemeinnützigkeit
(1) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche, sondern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Ihre Mittel dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden…
4 Mittelbeschaffung
Zur Mittelbeschaffung will die UG ein weltweites Netzwerk von Künstlern und künstlerisch denkenden Menschen aufbauen, die sich karitativ „for a better future“ einsetzen. Dabei will das Unternehmen Künstler motivieren, mindestens eine Konzert- oder Vorstellungs-Gage pro Jahr für gemeinnützige Zwecke zu spenden. Der Spender kann, muss aber nicht definieren, für welchen Zweck seine Zuwendung bestimmt ist…
Die Errichtung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist beurkundet am 4. August 2014 in Landsberg am Lech, URNr. S 763/2014.